Die Kündigung einer kapitalbildenden Lebensversicherung will gut überlegt sein. Wird das Versicherungsverhältnis vorzeitig beendet, so drohen erhebliche finanzielle Verluste. Zum einen entstehen diese durch den vergleichsweise niedrigen Rückkaufwert von Policen zur Lebensversicherung, zum anderen durch steuerliche Verpflichtungen, die mit der vorzeitigen Beendigung verbunden sind. Die Versicherungsgesellschaften bringen von den bisher gezahlten Beiträgen sowohl die entstandenen Verwaltungskosten als auch die eventuell angefallenen Vermittlungsprovisionen in Abzug, so dass sich der Rückkaufwert erst nach vielen Versicherungsjahren vorteilhaft entwickelt. Kommt es zu einer Situation, in der Sie Schwierigkeiten haben, die Versicherungsbeiträge zu zahlen, so sollten Sie zunächst das Gespräch mit der Versicherungsgesellschaft suchen.
Je nach Anbieter und Kulanz stehen hier viele Möglichkeiten zur Verfügung, die Lebensversicherung für einen gewissen Zeitraum beitragsfrei zu stellen. Beispielsweise haben Sie die Option, für eine Weile lediglich den Anteil der Versicherungsprämie zu zahlen, der auf die reine Risikoabsicherung bezogen ist. So bleibt der Hinterbliebenenschutz auch dann intakt, wenn Ihnen zeitweise die finanziellen Mittel zur Zahlung der gesamten Prämie fehlen. Auch über eine nachträgliche Reduzierung der Versicherungssumme kann in dieser Situation nachgedacht werden. Eine niedrigere Versicherungssumme führt zu einem niedrigeren Beitrag. Die bereits gezahlten Beiträge können entsprechend angerechnet werden, so dass sich eine beitragsfreie Zeit ergibt. Im Anschluss hieran nehmen Sie die Zahlung der reduzierten Beiträge wieder auf und erhalten so die vollständige Versicherungsleistung unter Ansatz einer niedrigeren Versicherungssumme zum Ablaufzeitpunkt.
Ebenso kann über eine Beitragsfreistellung nachgedacht werden. Hierbei wird das bereits eingezahlte Geld weiterhin verzinst, ohne dass Sie fortgesetzte Beiträge einzahlen. So verringert sich zwar die Versicherungssumme, der Schutz und der Vermögensaufbau der Lebensversicherung bleiben jedoch erhalten. Wer die ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme erhalten möchte und dennoch für einen bestimmten Zeitraum die Beiträge nicht aufbringen kann, der sollte bei der Versicherungsgesellschaft eine Beitragsstundung beantragen. Ohne eine Reduzierung der Versicherungssumme bei Ablauf des Vertrages ist es so möglich, die Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt zu entrichten und hierzu eventuell die Laufzeit des Vertrages zu verlängern. In jedem Fall sollten Sie vor einer Kündigung der Lebensversicherung mit der Versicherungsgesellschaft sprechen, um gemeinsam eine Lösung für die Situation zu finden, die nicht mit hohen finanziellen Verlusten verbunden ist.
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