| Dienstag, den 09. März 2010 |
Seit dem Jahr 2004 haben die gesetzlichen Krankenversicherungen das bis dahin gewährte Sterbegeld ersatzlos gestrichen. Erhielten die Angehörigen von Verstorbenen zuvor von den Kassen einen Zuschuss zu den Bestattungskosten, so müssen sie seitdem selber für die teilweise immensen Kosten der Beerdigung aufkommen. Angesichts durchschnittlicher Beisetzungskosten im Bereich von 5.000 Euro kann dies schnell zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden, die Familienangehörige und Hinterbliebene vor ernsthafte Probleme stellt. Verfügte der Verstorbene dagegen über eine private Sterbegeldversicherung, so kann die Versicherungssumme genutzt werden, um die Kosten der Beerdigung zu tragen.
Ein weiterer Vorteil der Sterbegeldversicherung besteht darin, dass der Versicherte zu Lebzeiten eindeutig festlegen kann, wie er sich das eigene Begräbnis vorstellt und wünscht. Selbst wenn keine Angehörigen vorhanden sind, von denen die Wünsche des Verstorbenen in Hinblick auf die eigene Beisetzung berücksichtigt und erfüllt werden, kann gleichzeitig mit dem Abschluss der Sterbegeldversicherung ein Vertrag mit einem Bestattungsinstitut abgeschlossen werden. Dieser umfasst die gewünschten Leistungen im Todesfall und stellt damit sicher, dass die Beerdigung so erfolgt, wie es der Versicherte vorgesehen hat. Obwohl Kritiker dem Sterbegeld eine vergleichsweise niedrige Rendite unterstellen sollte man sich vor Augen führen, dass es bei dieser Versicherungsform nicht um einen möglichst attraktiven Vermögensaufbau geht. Der Sinn der Sterbegeldversicherung besteht vielmehr in der finanziellen Entlastung der Hinterbliebenen und der Verwirklichung der persönlichen Vorstellungen des Versicherten im Bezug auf die eigene Beisetzung.
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