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Sturmschäden am Auto: Aber wer zahlt?
02.03.2010 | 11:33 Uhr | Kommentar schreiben
Die derzeitigen Wetterverhältnisse machen nicht nur Haus- und Grundbesitzern Sorgen. Auch für manchen Autofahrer bot der Morgen nach dem Sturm eine böse Überraschung, denn viele Fahrzeuge erlitten infolge des Unwetters erhebliche Schäden. Wer aber kommt für die Beschädigungen am Fahrzeug auf, wenn Wind, Sturm oder Orkan die Ursache waren? Ganz auf der sicheren Seite ist man als Fahrzeugbesitzer mit einer Vollkasko-Versicherung. Diese kommt nämlich für jeglichen Schaden auf, der sich aufgrund der Wetterverhältnisse ereignet. Besteht dagegen eine Teilkasko-Versicherung, so muss der Sturm nachweislich mindestens eine Windstärke von 8 gehabt haben, damit der Schaden von der Versicherung übernommen wird. Dies entspricht einer Windgeschwindigkeit ab 62 Kilometern pro Stunde. Da Xynthia in weiten Teilen des Landes mit Windgeschwindigkeiten von über 100 Kilometern pro Stunde gewütet hat (in einzelnen Regionen wurden Geschwindigkeiten von bis zu 180 km/h gemessen), haben auch Teilkasko-Versicherte gute Aussichten auf eine Regulierung der Schäden.
Wichtig ist, dass entstandene Schäden möglichst unverzüglich bei der Versicherung gemeldet werden. Reparaturen sollten dabei in keinem Fall beauftragt werden, bevor die Versicherung eine entsprechende Zusage erteilt hat. Nur wenn Notreparaturen erforderlich sind, so können diese vor einer gutachterlichen Besichtigung des versicherten Wagens in Auftrag gegeben werden. Wer bislang lediglich über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt, der sollte darüber nachdenken, die Versicherung um Teilkasko- oder Vollkasko-Schutz zu erweitern. Der nächste Sturm kommt ganz bestimmt.
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