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PKV – Tarifwechsel leicht gemacht
25.06.2010 | 14:05 Uhr | Kommentar schreiben
Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern beschloss, ist es Kunden einer privaten Krankenversicherung nun erleichtert möglich in einen günstigen Tarif innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft zu wechseln. Zuvor wurden hierfür stets Gebühren durch den privaten Krankenversicherer erhoben.
Wechselgebühren unzulässig
Das Gericht nimmt damit einem Trick der privaten Krankenversicherungen (PKV) den Wind aus den Segeln. Wechselgebühren sind nach dem Versicherungsvertragsgesetz – sofern man beim selben Anbieter bleibt – unzulässig. Bisher hatten sich die Anbieter jedoch damit beholfen in kleinen zeitlichen Intervallen die Tarife für die private Krankenversicherung leicht zu verändern, neu zu kalkulieren und an den Neukunden-Markt zu bringen. Durch die Nichtweiterführung der alten Tarife, gab es eine Überalterung der Kunden in diesen Tarif, was oft mit Beitragserhöhungen einher ging. Einwechsel in einen der neuen Tarife war den Altkunden bisher nur über die Hürde einer Wechselgebühr (auch Tarifstrukturzuschlag genannt) möglich. Gerechtfertigt wurde dieser Wechselzuschlag damit, dass der neue Tarif auf einer völlig anderen Kalkulation beruhe. Nach dem Urteil des Leipziger Bundesgerichts liege hierin ein Verstoß gegen zwingendes Versicherungsvertragsrecht. Ausschließlich der Gesundheitszustand, der beim Erstbeitritt in einen Tarif festgestellt worden sei, sei maßgeblich für die Einstufung in einem neuen Tarif. Nach dem Richterspruch haben Versicherte, die zuvor als “bestes Risiko” eingestuft wurden, diese Einstufung bei einem Wechsel in einen neuen Tarif ebenfalls zu erhalten und ihnen muss ein Tarifwechsel ohne Zusatzkosten ermöglicht werden.
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