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Wiederzulassung
Bedingungen für die Wiederzulassung
Eine Wiederzulassung ist prinzipiell für Fahrzeuge möglich, die nicht länger als sieben Jahre stillgelegt waren. Innerhalb dieser Zeitspanne ist die Wiederzulassung eines Fahrzeugs unter Vorlage gewisser Dokumente zulässig. Nach Ablauf der Stilllegungsfrist ist darüber hinaus die Vorlage einer Betriebserlaubnis vorgeschrieben. Für sehr alte stillgelegte Autos gilt, dass sie nach einer Begutachtung durch eine in Deutschland anerkannte Überwachungsstation als Oldtimer eingestuft und wieder zugelassen werden können. Auf der Grundlage des entsprechenden Gutachtens wird entweder ein H-Kennzeichen oder ein rotes 07-Kennzeichen ausgegeben.
Benötigte Unterlagen für die Wiederzulassung
Für die Wiederzulassung eines Fahrzeugs benötigt man folgende Unterlagen: Den Fahrzeugbrief und -schein beziehungsweise Teil I und II der Zulassungsbescheinigung, die Abmeldebescheinigung, eine gültige Deckungskarte, die gültige HU und AU sowie einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass). Ausländische Mitbürger müssen bei der Wiederzulassung einen Pass inklusive Meldebestätigung und ihre Aufenthaltserlaubnis vorweisen.