Alle Datenübertragungen auf dieser Website werden mit Hilfe der SSL-Sicherheit (Secure Socket Layer - Sicherheit) verschlüsselt. Dadurch stellen wir sicher, dass unbefugte Dritte Ihre angegebenen Daten (z.B. Adresse) weder einsehen noch manipulieren können.
Das Unternehmen Symantec mit der Marke VeriSign ist Marktführer im Online-Sicherheit Bereich. Diese Website wurde von Symantec auf Echtheit und Sicherheit geprüft und als Ergebnis mit dem VeriSign Trusted-Zertifikat ausgezeichnet. Symantec und VeriSign versichern Ihnen, dass Sie es bei Tarif24.de mit einer virenfreien Website zu tun haben, auf der ihre Daten vertraulich behandelt werden.
Weiterversicherung in der GKV
Was bedeutet Weiterversicherung in der GKV?
Wenn bei versicherungspflichtigen Beschäftigten die Anstellung und somit die Versicherungspflicht endet, wird die gesetzlich vorgeschriebene Mitgliedschaft in der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) zwangsläufig ebenfalls beendet. Die Betroffenen müssen sich daher eigenständig um einen Krankenversicherungsschutz kümmern, z.B. in Form einer Familienversicherung. Auch wenn diese Form der Versicherung nicht möglich ist, besteht prinzipiell die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der GKV auf Antrag. Dieser muss der jeweiligen Krankenkasse innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der Versicherungspflicht vorliegen.
Voraussetzungen für die Weiterversicherung in der GKV
Wer sich für die Weiterversicherung in der GKV entscheidet, muss eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse von mindestens 24 Monaten in den letzten 5 Jahren vorweisen oder vor der Beendigung der Versicherungspflicht mindestens 12 Monate dort versichert gewesen sein. Für einzelne Gruppen der Versicherungsnehmer gelten hier Sonderregelungen, so zum Beispiel für Schwerbehinderte oder im Ausland tätig gewesene Arbeitnehmer, die nach Deutschland zurück gekommen sind.