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Strafrechtsschutz
Wo der Strafrechtsschutz greift
Der Strafrechtsschutz ist eine Individualversicherung und in der Regel Teil einer freiwilligen Rechtsschutzversicherung. Anwalts- und Verfahrenskosten werden von der Versicherung übernommen, sofern es sich entweder um ein fahrlässiges verkehrsrechtliches Vergehen oder um eine Straftat handelt, die auch bei fahrlässigem Begehen bestraft wird. Verbrechen oder Taten, die nur bei vorsätzlicher Begehungsweise bestraft werden, sind vom Strafrechtsschutz ausgeschlossen. Beispiele für versicherte Vergehen sind fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Brandstiftung. Nicht versichert sind unter anderem Vergehen wie Mord, Nötigung oder Diebstahl. Strafrechtsschutz-Versicherungen können sowohl von Privatpersonen als auch von Firmen abgeschlossen werden.
Spezial-Strafrechtsschutz
Der Spezial-Strafrechtsschutz ist eine ergänzende Versicherung, die sich in erster Linie an Klienten richtet, denen eine schnelle, professionelle Beendigung eines Strafverfahrens wichtig ist. Diese Versicherung bietet den Vorteil, dass auch vorsätzlich begangene Straftaten versichert sind und die Verfahrenskosten von der Versicherung getragen werden, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Tat vorliegt. Dem Angeklagten werden außerdem die finanziellen Mittel für einen spezialisierten Anwalt zur Verfügung gestellt.