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Sozialgerichts- Rechtsschutz
Sozialgericht
Das Sozialgericht befasst sich mit allen Streitigkeiten, die mit der Sozialversicherung (gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Ersatzkasse) zu tun haben.
Außerdem beschäftigt es sich mit Streitigkeiten im Bereich der Arbeitsvermittlung, des Kindergeldes, des Mutterschutzes und des Arbeitsförderungsgesetzes. Nachdem es Rechtsschutzversicherungen für viele mögliche Rechtsstreitigkeiten gibt, gibt es auch einen Sozialgerichts-Rechtsschutz.
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung bietet Rechtsschutz für Menschen, die ihre Gerichtskosten, Prozesskosten usw. nicht selbst tragen können oder wollen. Es übernimmt die Kosten sowohl für Prozesse, die vom Versicherten selbst angestrengt werden als auch für Prozesse, die gegen den Versicherten geführt werden. Die Kosten, die übernommen werden, sind: Anwaltsgebühren, Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten und Kosten des Gegners, falls der Versicherte diese zahlen muss.
Strengt der Versicherte einen Prozess an, prüft die Rechtsschutzversicherung im Voraus die Erfolgschancen dieses Prozesses. Hat der Versicherte geringe Chancen, den Prozess zu gewinnen, teilt die Versicherung dies dem Versicherten mit und er muss gegebenenfalls die Kosten selbst tragen.
Sozialgerichts-Rechtsschutz ist also ein Rechtsschutz, der sich auf Sozialgerichts-Streitigkeiten bezieht.