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Schadenfreiheitsrabattübertragung (SFR-Übertragung)
Die Bedeutung des Begriffs
Die meisten deutschen Versicherungsunternehmen bieten eine so genannte Schadenfreiheitsrabattübertragung (SFR-Übertragung) an. Diese beinhaltet, dass die Schadenfreiheitsklasse eines Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen von seinem Vertrag auf einen anderen übertragen werden kann. Möglich ist das bei den verschiedensten Policen in Kombination mit unterschiedlichsten Fahrzeugen.
Voraussetzungen für eine Übertragung
Die Schadenfreiheitsrabattübertragung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen und ist an besondere rechtliche Bedingungen geknüpft. So muss der bisherige Inhaber seinen Anspruch vollständig abtreten. Zudem muss es zwischen dem bisherigen und dem neuen SFR-Berechtigten entweder ein Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades oder eine häusliche Lebensgemeinschaft geben. Ist der SFR-Berechtigte verstorben, ist für die Veranlassung der Übertragung die Kopie einer Sterbeurkunde erforderlich. Zudem kann nur der SFR übertragen werden, der dem neuen Berechtigten aufgrund der Dauer seines Führerscheinbesitzes zusteht. Eine SFR-Übertragung ist nicht möglich, wenn seit Beendigung eines Versicherungsvertrags mehr als sechs Monate vergangen sind, der Vertrag, der die Prozente erhalten soll, bereits schadenbelastet ist oder der Berechtigte mehr als neun Punkte im Verkehrszentralregister hat.