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Reifenersatz nach Kollision
Reifenersatz nach Kollision
Die Klausel “Reifenersatz nach Kollision” kann auch als Abmachung zum “Ersatz des beschädigten Reifens, aufgrund dessen es zur Kollision gekommen ist” bezeichnet werden. Grundsätzlich beschreibt dieser Terminus eine Abmachung im Rahmen eines KFZ-Versicherungsvertrages, aufgrund derer sich der Versicherer dazu verpflichtet, den Reifen zu ersetzen, dessen Beschädigung zu einer Kollision und zu entsprechenden Folgeschäden geführt hat.
Abschluss und versicherter Schaden
Derartige Abmachungen können lediglich mit bestimmten – diese Leistung anbietenden – Versicherern als Zusatz zum Versicherungsvertrag entgeltlich abgeschlossen werden. In erster Linie wird durch diese Zusatzvereinbarung der Fall des Platzens eines Reifens abgedeckt. Daneben können allerdings auch andere Beschädigungsfälle eines Reifens durch den Zusatz “Reifenersatz nach Kollision” erfasst werden. Dieser Versicherungsvertragszusatz betrifft allerdings lediglich den Ersatz des beschädigten Reifens, der zur Kollision geführt hat. Auch wenn der Wortlaut darauf hindeutet, erfasst diese Abmachung nicht den Ersatz eines durch eine Kollision beschädigten Reifens.