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Neuzulassung (von Neu- und Gebrauchtwagen)
Neuzulassung
Die Neuzulassung (von Neu- und Gebrauchtwagen) erfolgt durch die KFZ-Zulassungsstelle. Dazu benötigt man folgende Unterlagen: Personalausweis oder Pass, den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief des Fahrzeugs und eine Doppelkarte der KFZ-Versicherung oder die neue elektronische Versicherungsbestätigung. Auch darf man keine Steuerrückstände bei der KFZ-Steuer haben und muss über ein Bankkonto zur Abbuchung dieser verfügen. In bestimmten Fällen ist die Neuzulassung auch bei den Bürgerbüros möglich. Derzeit wird an einem System gearbeitet, um gewisse behördliche Angelegenheiten, darunter auch die Kfz-Zulassung, über das Internet erledigen zu können. Da aber eine einwandfreie Identitätsfeststellung gewährleistet sein muss, um Missbrauch zu vermeiden, ist die Entwicklung eines solchen Systems nicht einfach.
Bedeutung der Neuzulassung
Ein Fahrzeug darf erst nach erfolgter Zulassung oder Neuzulassung (von Neu- und Gebrauchtwagen) am Straßenverkehr teilnehmen. Für Überführungsfahrten können auch Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. Auch mit roten Kennzeichen sind vor allem für Händler Überführungsfahrten möglich. Wer ohne Kennzeichen fährt, macht sich wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz strafbar.