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Nachmeldepflicht
Die Nachmeldepflicht
Der Begriff Nachmeldepflicht bezeichnet im Versicherungswesen die Verpflichtung des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin, Änderungen, die relevant für die Bemessung der Beiträge sind, nach Abschluss des Versicherungsvertrages an die Versicherung zu melden. Dies betrifft in erster Linie private Krankenversicherungen, deren Beiträge im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung GKV abhängig von diversen Faktoren in Bezug auf Lebensstil und Gesundheitszustand des oder der Versicherten berechnet werden.
Nachträglich meldepflichtige Änderungen
Bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist der oder die Versicherte verpflichtet, wahrheitsgetreu Auskunft sowohl über seinen oder ihren Gesundheitszustand als auch über gesundheitsrelevante Faktoren des Lebensstils, wie beispielsweise das Ausüben gefährlicher Sportarten, zu geben. Treten im Leben des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin nun diesbezügliche Änderungen ein, ist er oder sie verpflichtet, diese Änderungen der Versicherung auch nachträglich zu melden. Dazu zählt beispielsweise der Eintritt einer chronischen Krankheit oder einer Schwangerschaft, wie auch das Ausüben von Extremsportarten.