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Laufzeit
Laufzeit
Versicherungsverträge können mit oder ohne feste Laufzeit abgeschlossen werden. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so kann er zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode, die grundsätzlich einjährig ist, gekündigt werden. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung von Verträgen mit festen Laufzeiten hat sich für die Versicherungsnehmer ab dem 1. Januar 2008 die Gesetzeslage geändert.
Laufzeit von mehr als drei Jahren
Am 1. Januar 2008 trat das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft.
Laut dem neuen VVG ist bei Verträgen mit fester Laufzeit die ordentliche Kündigung nicht möglich. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn Verträge für die Dauer von mehr als drei Jahren abgeschlossen worden sind. Der Versicherungsnehmer kann dann zum Schluss des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres solche Verträge mit einer dreimonatigen Frist vorzeitig kündigen. Ist im Vertrag vorgesehen, dass dieser sich nach Ablauf der festgelegten Laufzeit verlängert, wenn er nicht vorher gekündigt worden ist, so ist die Verlängerung unwirksam, wenn sie mehr als ein Jahr beträgt.