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Krankenversicherungsfrei
Ein Großteil aller bundesdeutschen Arbeitnehmer ist gebunden an die Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Bestimmte Personengruppen sind von dieser Versicherungspflicht jedoch ausgenommen und krankenversicherungsfrei.
Krankenversicherungsfreie Personengruppen mit geregeltem Einkommen
Staatsdiener sowie Zeit- und Berufssoldaten haben Anspruch auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge sowie auf Fortzahlung derer Bezüge. Ebenso gelten geringfügig Beschätigte als – grundsätzlich – krankenversicherungsfrei. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer mit geringfügiger Entlohnung sowie kurzfristig befristete Beschäftigungsverhältnisse. Für den Fall, dass mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen innerhalb eines Kalenderjahres ausgeübt werden, kann aufgrund der Addition einzelner Beschäftigungen trotzdem Krankenversicherungspflicht bestehen.
Als krankenversicherungsfrei gelten keine Personen, die bei Wiedereingliederung in das Erwerbsleben, bei betrieblicher Berufsausbildung oder bei der gesetzmäßigen Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres nur geringfügig beschäftigt sind.
Krankenversicherungsfreie Personengruppen mit nicht geregeltem Einkommen
Versicherungsfreiheit besteht zudem für Selbstständige, Freiberufler, Studenten einer Hochschule oder für Arbeitnehmer, wenn ihr regelmäßiges Bruttoeinkommen in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze überschritten hat (Beitragsbemessungsgrenze für 2010 = 45.000 Euro pro Jahr).