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Heilmittel
Das gehört zu den Heilmitteln
Der Begriff des Heilmittels ist sehr weitreichend. Er umfasst sowohl Gegenstände als auch Stoffe und Behandlungsverfahren. Gemeinsam ist ihnen, dass sie eine für den Patienten heilende Wirkung haben sollen. In diesem Sinne geht der Begriff Heilmittel über die Bedeutung von Arzneimittel hinaus und beinhaltet individuelle medizinische Leistungen im weitesten Sinne. Zu den Heilmitteln gehören daher auch Maßnahmen der physikalischen Therapie wie Krankengymnastik, medizinische Bäder, Sprach- und Beschäftigungstherapie. Geregelt werden die zugelassenen Heilmittel in den Heil- und Hilfsmittelrichtlinien.
Leistungspflicht der Krankenkassen für Heilmittel
Grundsätzlich haben die Versicherten Anspruch auf Heilmittel. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Anspruch erlischt, wenn der therapeutische Nutzen als gering oder umstritten angesehen wird oder wenn der Abgabepreis zu gering ist. Die Krankenkassen können von Versicherten, die das 18. Lebensjahr volendet haben, eine Eigenbeteiligung an den Kosten in Höhe von 10 Prozent verlangen.