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Grundschuld
Definition Grundschuld
Unter dem Begriff Grundschuld versteht man die Belastung einer Immobilie. Wird ein Darlehen von einem Schuldner nicht vereinbarungsgemäß zurückbezahlt, hat der Gläubiger die Möglichkeit, das belastete Eigentum zu versteigern. Vor einer Kreditvergabe wird die Grundschuld in der Regel zugunsten des Kreditgebers im Grundbuch des zuständigen Amtsgerichts vermerkt und dient als Sicherheit für die Forderungen, die gegenüber dem Eigentümer bestehen.
Gesamtgrundschuld und Eigentümergrundschuld
Es wird zwischen einer Gesamtgrundschuld und einer Eigentümergrundschuld unterschieden.
Ist die Grundschuld auf mehrere Grundstücke verteilt, bezeichnet man dies als Gesamtgrundschuld, auch wenn die Grundstücke mehrere Besitzer haben. Jedes einzelne Grundstück haftet für den gesamten Grundschuldbetrag. Es steht dem Gläubiger frei, aus einem der belasteten Grundstücke den Gegenwert für die Schuld zu verlangen oder aus allen Grundstücken zu gleichen Teilen.
Die Eigentümergrundschuld ist auf den Namen des Immobilienbesitzers im Grundbuch eingetragen. Diese Möglichkeit besteht, da eine Eintragung auch ohne bestehende Forderung möglich ist. Dies kann für den Eigentümer im Falle einer späteren Kreditaufnahme von Vorteil sein.