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Gebrauchtwagen Kaskoversicherung
Definition Gebrauchtwagen Kaskoversicherung
Die Gebrauchtwagen Kaskoversicherung kann bei allen größeren Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden und ermöglicht die Absicherung diverser Risiken des eigenen Gebrauchtwagens. Wie bei einem Neuwagen auch, kann sich der Versicherte hier für einen Teilkasko- oder einen Vollkaskoschutz entscheiden. Ersterer wird bei Elementarschäden, Vandalismus, Diebstahl oder Wildunfällen leistungspflichtig, letzterer wird auch dann leistungspflichtig, wenn der Versicherungsnehmer bzw. Fahrzeughalter einen Unfall selbst verschuldet hat und eigene Schäden über die Versicherung beseitigen möchte.
Welche Kaskoversicherung sinnvoll ist
Bei einem Gebrauchtwagen ist es in vielen Fällen sinnvoll, sich für einen Teilkaskoschutz zu entscheiden und auf den Vollkaskoschutz zu verzichten. Gerade bei älteren Gebrauchtwagen kann der Wert des Fahrzeugs derartig gering sein, dass nach einem Unfall das Automobil als wirtschaftlicher Totalschaden angesehen werden muss. In diesem Fall würden die Reparaturkosten den Restwert des Fahrzeugs übersteigen, so dass die Reparatur und die damit verbundene, höhere Einstufung beim Versicherer nicht im Verhältnis zum Wert des Fahrzeugs steht.