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Forderungsausfall
Definition: Forderungsausfall
Der Begriff Forderungsausfall beschreibt die Situation, um die es geht, sehr treffend: Zwei Parteien stehen sich gegenüber, von denen die erste eine Forderung an die zweite stellt, während diese die Forderung jedoch nicht erfüllen kann – die Forderung also “ausfällt”. Die erste Partei muss einen Forderungsausfall hinnehmen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um den Ausfall einer von einem Schuldner zu tätigenden Summe oder einer Schadensleistung durch eine Versicherung.
Beispiele für einen Forderungsausfall
Ein Kreditgeber kann durch einen Forderungsausfall zu einem Gläubiger werden, wenn der Kreditnehmer die Raten gar nicht oder nur teilweise zurückzahlt, sei es durch mangelnde Bonität oder durch eine Insolvenz. Aber auch in den Bereichen der Kfz- und Haftpflichtversicherungen kann es zu einem Forderungsausfall kommen, wenn der Verursacher keine Versicherung besitzt und nicht die finanziellen Möglichkeiten hat, dem Geschädigten den Schaden aus eigenen Mitteln zu ersetzen.