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Fahrzeug-Rechtsschutz
Definition Fahrzeug-Rechtsschutz
Der Begriff Fahrzeug-Rechtsschutz beschreibt einen Bereich der Rechtsschutzversicherung, der sich ausschließlich für Halter und Fahrer von Fahrzeugen anbietet. Durch Abschließen eines Fahrzeug-Rechtsschutzes kann der Versicherte Leistungen des Versicherers im Falle einer gerichtlichen Verantwortung nach Verkehrsunfällen oder sonstigen Verkehrsschäden in Anspruch nehmen. Hierzu zählen vor allem Streitigkeiten mit Personen- oder Sachschäden, bei denen sich der Versicherungsnehmer als Herbeiführender des Schadens vor Gericht zu verantworten hat.
Partner für den Fahrzeug-Rechtsschutz
Der Fahrzeug-Rechtsschutz kann als fester Bestandteil eines umfassenderen Rechtsschutzpaketes bei verschiedenen Versicherern abgeschlossen werden. In vielen Fällen kooperieren auch einzelne Versicherungsgesellschaften im Bereich KFZ mit einem externen Rechtsschutzanbieter, so dass bei Vertragsabschluss einer KFZ-Haftpflicht oder Kaskoversicherung der Fahrzeug-Rechtsschutz zusätzlich über den Kraftfahrzeugversicherer mit abgeschlossen werden kann. Aufgrund der Kooperation ist es in diesen Fällen möglich, die gleichen Leistungen des Versicherers etwas günstiger zu erhalten als bei einer direkten Anfrage beim Rechtsschutzversicherer.