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Erziehungsgeld
Erziehungsgeld – ein staatlicher Zuschuss
Das Erziehungsgeld war bis zum 31.12.2006 laut Bundeserziehungsgeldgesetz ein
staatlicher Zuschuss, der Eltern gewährt wurde, wenn die Geburt der Kinder bis zum 31.12.2006 erfolgte. Das Bundeserziehungsgeldgesetz wurde zum 31.12.2008 abgelöst durch ein Gesetz zur Regelung des Elterngeldes. Damit änderten sich jedoch die Voraussetzungen für einen Anspruch, ebenso ist der Leistungsumfang ein anderer.
Erziehungsgeld als Regelbetrag oder Budget
Nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz konnten Eltern von der Geburt bis zum vollendeten 24. Lebensmonats ihres Kindes ein staatliches steuerfreies Erziehungsgeld erhalten. In dem Fall, dass in einem Haushalt mehr als ein Kind betreut wurde, bestand für jedes dieser Kinder ein rechtmäßiger Anspruch auf das staatliche Erziehungsgeld. Die jeweiligen Verhältnisse wurden bei den Einkommen der Eltern (Ehegatten beziehungsweise eheähnliche Lebenspartner) berücksichtigt. Die zugrunde gelegten Einkommensgrenzen änderten sich mit zunehmendem Lebensalter des Kindes. In Deutschland gab es zwei Formen des Erziehungsgeldes (Regelbetrag von monatlich 300 Euro für 24 Monate oder Budget 450 Euro für zwölf Monate).