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Cap
Cap-Darlehen
Unter einem Cap versteht man in der Finanzbranche eine Obergrenze für variable Zinssätze. Caps, auch Zinscaps genannt, treten vor allem bei Finanzierungsgeschäften in Erscheinung. Dabei bezieht sich der Cap oft auf einen Referenzzinssatz wie dem EURIBOR. Bei Cap-Darlehen wird mit dem Kreditnehmer eine Zinsobergrenze vereinbart. Der Zinssatz steigt mit dem Referenzwert, jedoch nicht über die vereinbarte Grenze hinaus. Dies kann für den Kreditnehmer günstiger sein als ein Darlehen zu einem festen Zinssatz, aber in der Regel nur, wenn der Cap sich auf dem Niveau des Zinssatzes für einen festverzinslichen Kredit befindet.
Caps als Zinsderivate
Auf dem Finanzmarkt werden Caps als Zinsderivate gehandelt. Bei Überschreitung des Zinscaps wird dem Käufer die Differenz zwischen dem Cap und dem tatsächlichen Zinssatz ausbezahlt bzw. gutgeschrieben. Der Cap-Käufer wettet also darauf, dass ein Zinssatz einen bestimmten Wert überschreitet. Analog dazu gibt es den Zinsfloor, bei dem auf die Unterschreitung eines definierten Zinssatzes gewettet wird.