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Bausparguthaben
Begriffserklärung
Die Summe aller geleisteten Einzahlungen auf einen Bausparvertrag wird als Bausparguthaben bezeichnet. Zu den Einzahlungen zählen auch vermögenswirksame Leistungen, auf die Summe gutgeschriebene Zinsen, Arbeitnehmersparzulagen, eventuelle Wohnungsbauprämien und staatliche Förderungen.
Zusatzinformationen Bausparvertrag
Einen Bausparvertrag kann man mit sogenannten Bausparkassen abschließen. Dabei wird über einen festgelegten Zeitraum eine bestimmte Summe angespart, mit dem Ziel, ein Bauvorhaben oder eine Renovierung zu realisieren. Die Zahlung der vereinbarten Sparraten kann je nach Vertrag monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder einmal pro Jahr erfolgen. Diese Sparrate kann vom Bausparer frei gewählt werden. Für Deutschland gelten die Bedingungen in § 1 Abs. 3 des Bausparkassengesetzes (BspKG). Das angesparte Bausparguthaben kann für verschiedene Zwecke eingesetzt werden wie zum Beispiel den Erwerb, Verbesserung, Errichtung von überwiegend zum Wohnzweck bestimmten Gebäuden und Eigentumswohnungen oder den Erwerb von Bauland. Das Bausparguthaben kann auch verwendet werden, um den Erwerb von Baurechten zu finanzieren oder Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit Wohnungen/Gebäuden zu begleichen. Nähere Auskünfte erhält man bei den Bausparkassen.