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Auslandsschaden
Was ist Auslandsschaden
Autofahrer in Deutschland sind dazu verpflichtet, ihr Kraftfahrzeug zu versichern. In der Regel geschieht dies durch eine Haftpflichtversicherung oder durch Teil- bzw. Vollkasko. Diese Formen von Versicherungen sind jedoch oft nicht ausreichend, wenn man ins Ausland fährt. Ist man im Ausland in einen Unfall mit Sach- oder Personenschaden verwickelt wird das unter dem Begriff Auslandsschaden zusammengefasst. Für den Fall eines Auslandsschadens sollte man bereits vorher mit der Versicherung einen Auslandsschadenschutz vereinbaren. Dieser tritt dann in Kraft, wenn man außerhalb der Grenzen Deutschlands in einen Unfall verwickelt wird.
Auslandsschadenschutz
Der Auslandsschadenschutz ist ein Angebot von Versicherungsunternehmen für den Fall eines Auslandsschadens. Dabei werden die ausländischen Schadenverursacher so behandelt, als seien sie in Deutschland versichert. So kann man als Unverschuldeter seine Ansprüche bei der eigenen Versicherung geltend machen, an Stelle der ausländischen Versicherung. Diese kommen nämlich oft für Gebühren wie Leihwagengebühren und Gutachterkosten usw. nicht auf.