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Ambulante Zusatzversicherung
Begriffsklärung
Die ambulante Zusatzversicherung ist eine Ergänzung für den gesetzlichen Krankenschutz und erhöht das Leistungsspektrum für gesetzlich Krankenversicherte. Kassenpatienten können mit einer Zusatzversicherung Leistungen kaufen, die sonst nur Mitgliedern privater Krankenversicherungen zukommen. So deckt eine ambulante Zusatzversicherung zum Beispiel Leistungen wie Privatbehandlung durch einen Arzt oder die Kosten für teure Medikamente ab. Der Status als Patient einer gesetzlichen Krankenversicherung bleibt davon unberührt.
Leistungen der Zusatzversicherung
Im Einzelnen kann eine ambulante Zusatzversicherung die Kostenübernahme zu 100 Prozent für alle ärztlichen Zusatzleistungen, die nicht von den gesetzlichen Versicherern übernommen werden, garantieren. Auch die Behandlungskosten für Heilpraktiker, die grundsätzlich nicht von den staatlichen Krankenkassen getragen werden, sowie die Kosten für psychotherapeutische Maßnahmen kann die Zusatzversicherung übernehmen. Bei Zahnarztbesuchen lassen sich alle Aufwendungen für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Implantate in Rechnung stellen. Ebenfalls versichert wird bei Bedarf die vollständige Kostenübernahme für Brillen und Kontaktlinsen sowie die Zuzahlungsübernahme bei Krankenhausaufenthalten.