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Abgeltungssteuer
Was versteht man unter der Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ist eine Art Quellensteuer, bei der sämtliche Kapitalerträge, wie beispielsweise Zinsen, Dividenden und Kursgewinne, besteuert werden. Die Steuer wird dabei direkt an der Quelle, in der Regel sind das die jeweiligen Kreditinstitute, einbehalten und anonym an das Finanzamt abgeführt. Die Abgeltungssteuer ist seit Januar 2009 gültig und beträgt pauschal 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf oben genannte Ertragsarten. Mit der Abgeltungssteuer ist die Steuerschuld des Anlegers gegenüber dem Staat abgegolten und Kapitaleinkünfte müssen vom Steuerzahler nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden.
Bedeutung der Abgeltungssteuer für den Steuerzahler
Kapitalanleger mit mittlerem und hohem Einkommen, die hauptsächlich Zinserträge erzielen, profitieren in besonderem Maße von der Abgeltungssteuer, da deren pauschaler Steuersatz in Höhe von 25 Prozent deutlich unter dem Spitzensteuersatz von 45 Prozent liegt. Anleger mit geringem Einkommen und einem persönlichen Steuersatz von unter 25 Prozent können zuviel einbehaltene Abgeltungssteuern im Rahmen ihrer jährlichen Steuererklärung beim Finanzamt geltend machen und zurückerstattet bekommen.