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Krebsversicherung für Frauen
Kündigung und Wechsel

Wechsel und Kündigung: So wird es gemacht

Die Krebsversicherung für Frauen ist eine Absicherung, die ergänzend zur bestehenden privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen wird. Im Gegensatz zu den Regelversicherungen leistet die Krebsversicherung ihre Zahlungen unmittelbar an die Versicherte. Die ausgezahlten Gelder stehen zur freien Verfügung und können beliebig und ganz nach den persönlichen Wünschen, Anforderungen und Bedürfnissen ausgegeben werden. Die Versicherung steht allen versicherungsfähigen Frauen im Alter zwischen 18 und 64 zur Verfügung.

Die Versicherung endet automatisch nach der Vollendung des 70. Lebensjahres und braucht nicht gesondert gekündigt zu werden. Wer die Versicherung während ihrer Laufzeit beenden möchte, der nutzt die 3-monatige Kündigungsfrist zum Ende jeden Versicherungsjahres. Erfolgt keine Kündigung durch die Versicherte, so verlängert sich der Vertrag zur Krebsversicherung automatisch um ein weiteres Jahr. Während der ersten 90 Versicherungstage gilt eine so genannte Wartezeit. Kommt es während dieses Zeitraums zu einer Krebserkrankung der Brust, der Eierstöcke, der Eileiter, der Gebärmutter, des Gebärmutterhalses, der Scheide oder der äußeren Schamlippen, so leistet die Krebsversicherung keine Zahlungen und erstattet der neu Versicherten die bisher gezahlten Beiträge unbürokratisch zurück.

Nach Ablauf dieser Wartezeit erreicht die Krebsversicherung ihren vollen Leistungsumfang und kann durch die Versicherungsgesellschaft nur noch dann gekündigt werden, wenn es zu Beitragsrückständen kommt. Ihnen selber bleibt das einseitige Kündigungsrecht jedoch bis zum Ende der Versicherungszeit jederzeit erhalten, so dass Sie die Krebsversicherung für Frauen jederzeit mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres beenden können. Ändern sich also Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse in der Zukunft, so lässt sich die Krebsversicherung unproblematisch kündigen.

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