Die Krebsversicherung für Frauen ist in verschiedenen Tarifklassen erhältlich. Diese unterscheiden sich einerseits in Bezug auf den jährlichen Beitrag und andererseits hinsichtlich der maximalen Leistungsbeträge aus der Versicherung. Darüber hinaus sind die konkreten Kosten der Krebsversicherung von dem Alter der Versicherten zum Zeitpunkt ihres Beitritts abhängig. Je jünger die Frau ist, die den Versicherungsvertrag abschließt, desto niedriger ist der zu zahlende Beitrag. Während der ersten fünf Versicherungsjahre bleibt der Beitrag konstant. Im Anschluss daran wird er regelmäßig an das jeweilige Lebensalter angepasst.
Dies liegt daran, dass mit zunehmendem Alter das Risiko an einem Krebsleiden zu erkranken zunimmt. Mit Vollendung des 70. Lebensjahres endet die Krebsversicherung für Frauen automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Das maximale Eintrittsalter ist bei der Krebsversicherung für Frauen auf 64 Jahre begrenzt. Eine Voraussetzung für die Aufnahme in die Versicherung bildet die Tatsache, dass während der letzten drei Jahre keine Krebserkrankung aufgetaucht sein darf. Darüber hinaus schließt die Krebsversicherung Frauen mit einer HIV-Infektion oder einer Aids-Erkrankung aus, da hierbei das Krebsrisiko bedeutend steigt.
Während der ersten 90 Vertragstage gilt eine Wartezeit. Kommt es innerhalb dieses Zeitraumes zu einem Krebsbefund in den versicherten Bereichen, so trägt die Versicherungsgesellschaft keine Leistungen und erstattet die bisher gezahlten Beiträge zurück. Nach Ablauf der 90-tägigen Wartezeit setzt der vollständige Versicherungsschutz ein. Die Verlängerung des Vertrages erfolgt dann jährlich automatisch, ohne dass eine erneute Gesundheitsfrage erforderlich wird. Ab diesem Zeitpunkt kann die Krebsversicherung durch die Gesellschaft nur noch dann gekündigt werden, wenn es zu Beitragsrückständen kommt.
Durch das transparente Tarifsystem hat jede Interessentin die Möglichkeit, sich exakt den Vertrag auszusuchen, der zu den persönlichen Wünschen, Anforderungen, der Lebenssituation und auch zu den wirtschaftlichen Möglichkeiten passt. Die angebotenen Tarife unterscheiden sich lediglich in Bezug auf die konkrete Höhe der einzelnen Leistungsbereiche. In allen verfügbaren Tarifen besteht ein Anspruch auf die Einmalzahlung, die einjährige Rente, das Krankenhaustagegeld und die teilweise oder vollständige Übernahme der Kosten für erforderliche kosmetische Operationen.
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