Da gibt es gerade innerhalb von Familien viele Unsicherheiten. Dabei liegt die Sache klar auf der Hand. Wenn der Betroffene über 18 ist und keinem Familienmitglied eine Vollmacht ausgestellt hat, wird ein Betreuer vom Amtsgericht eingesetzt. Es gibt jedenfalls keine automatische Vertretungsbefugnis unter Angehörigen.
Viele weitere Informationen und Textbausteine für eine Patientenverfügung finden Sie unter www.bmj.bund.de.