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Tagesgeld
Freistellungsauftrag

Der Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank

Die neue Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer und wird, wie auch die Lohnsteuer, dort abgeführt, wo die Einnahmen erzielt werden. In der Praxis bedeutet das, dass die Bank bei der das Tagesgeldkonto geführt wird die Steuern unmittelbar an das zuständige Finanzamt zahlt. Um das zu verhindern, kann bei der Bank ein Freistellungsauftrag eingereicht werden. In diesem teilen Sie der Bank mit, welcher Sparerfreibetrag Ihnen zur Verfügung steht. Die Bank wird dann bis zum Erreichen dieses Betrages in Form von Zinseinnahmen keine Steuern an das Finanzamt abführen. Dabei können ruhig mehrere Freistellungsaufträge an verschiedene Banken erteilt werden, solange die Gesamtsumme dieser Aufträge den persönlichen Freibetrag (801,00 Euro bei Einzelpersonen und 1.602 Euro bei verheirateten Paaren) nicht übersteigt.

Wer es versäumt hat, bei seiner Bank einen Freistellungsauftrag zu erteilen, der kann sich die zuviel gezahlten Steuern im Rahmen der Steuererklärung vom Finanzamt zurückholen. Unsere Partnerbanken, wie comdirect, Cortal Consors, Volkswagen Bank, Postbank, ebase, 1822direkt, netbank, DBK, Wüstenrot oder Citybank stellen gerne Formulare zur Erteilung von Freistellungsaufträgen bereit.

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