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Tagesgeld
Sparerfreibetrag und Werbungskosten

Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschale gelten auch für Tagesgeld

Der deutsche Staat gewährt seinen Bürgern Freibeträge, die in Anspruch genommen werden können, wenn Zinserträge, wie beim Tagesgeld der Fall, erwirtschaftet werden. Die Freibeträge beziehen sich dabei grundsätzlich auf die Einnahmen während eines vollen Jahres und werden von den Zinseinnahmen abgezogen, bevor der Steuerbetrag errechnet wird. Für unverheiratete Steuerpflichtige, die alleine veranlagt werden beträgt der gesamte Freibetrag pro Jahr 801,00 Euro und setzt sich aus dem allgemeinen Sparerfreibetrag (750,00 Euro) und einer Werbungskostenpauschale (51,00 Euro) zusammen. Für verheiratete Paare, die gemeinsam veranlagt werden, verdoppelt sich dieser Wert auf insgesamt 1.602,00 Euro. Diesen Betrag können Sie im Form von Zinserträgen, beispielsweise beim Tagesgeld, während eines Jahres erwirtschaften, ohne dass überhaupt Steuern fällig werden.

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